Papiere und Übergabe

Von Ben GörresErschienen Stand 6 Minuten Lesezeit

Inhalt

Die beiden Papiere, ohne die nichts geht

Zu jedem zugelassenen Auto gehören zwei Dokumente. Seit Oktober 2005 heißen sie Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Die alten Namen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind weiter üblich.

  • Teil I, der Fahrzeugschein, gehört ins Auto. Darin stehen Halter, Kennzeichen und die technischen Daten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Motor, Gewichte, Reifengrößen. Den Termin der Hauptuntersuchung findest du vorn im Eindruck der Zulassungsbehörde oder als Stempel auf der Rückseite.
  • Teil II, der Fahrzeugbrief, bleibt zu Hause im Ordner, nie im Auto. Ohne ihn kannst du das Auto nicht auf dich umschreiben lassen. Darin steht auch, wie viele Halter das Auto vorher hatte.

Halter ist nicht Eigentümer

Auf beiden Papieren steht es ausdrücklich: Der Inhaber wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Halter ist, auf wen das Auto zugelassen ist. Gehören kann es jemand anderem, etwa einer Bank bei einem finanzierten Auto. Dann liegt Teil II oft dort.

Für dich zählt Teil II trotzdem mehr als jedes andere Papier. Verkauft dir jemand ein Auto, das ihm nicht gehört, kannst du es in gutem Glauben nur erwerben, wenn du dir Teil II hast vorlegen lassen. So sieht es der Bundesgerichtshof (BGH). Kommt es später zum Streit, musst du sagen können, wann, wo und von wem dir der Brief gezeigt wurde und dass du ihn dir genau angesehen hast. Bei einem gestohlenen Auto hilft auch das nicht: Daran wirst du nicht Eigentümer, selbst wenn du nichts ahnen konntest.

So gehst du mit Teil II um:

  1. Lass ihn dir im Original zeigen, nicht als Foto und nicht als Kopie.
  2. Vergleich die FIN in Teil II mit der in Teil I und der am Auto.
  3. Vergleich die Nummer des Briefs mit Feld 16 in Teil I. Dort steht, welcher Teil II zu diesem Schein gehört.
  4. Vergleich den Halter in Teil II mit dem Ausweis des Verkäufers. Steht dort jemand anderes, frag, wer verkauft und was ihn berechtigt, und lass dir eine schriftliche Vollmacht zeigen.
  5. Schreib in den Kaufvertrag, dass dir Teil II im Original vorlag, mit seiner Nummer. Datum, Ort und Unterschrift des Verkäufers stehen dann schon daneben.

Ohne Teil II im Original wird nicht gekauft und nicht angezahlt. Ist er angeblich „nur gerade nicht da“, kaufst du, wenn er wieder da ist.

Welche Sätze außerdem in den Vertrag gehören: Kaufvertrag

Die Fahrgestellnummer am Auto finden

Die FIN, meist Fahrgestellnummer genannt, steht am Auto mindestens zweimal: am Rahmen oder an einem Teil, das ihn ersetzt, eingeschlagen oder eingeprägt, und auf dem Typschild. Wo genau, hängt vom Modell ab, oft im Motorraum, im Fußraum oder im Kofferraum. Das Typschild sitzt häufig im Rahmen der Fahrertür, und bei vielen Autos ist die Nummer zusätzlich unten hinter der Frontscheibe zu lesen.

Alle Nummern müssen Zeichen für Zeichen übereinstimmen: am Auto, in Teil I, in Teil II. Die eingeschlagene darf keine Spuren von Schleifen, Schweißen oder frischem Lack zeigen. Stimmt eine Stelle nicht, kaufst du nicht. Hast du den Verdacht, das Auto könnte gestohlen sein, ruf die Polizei.

Plakette und HU-⁠Bericht in einer Minute

Die Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Die Zahl oben, auf zwölf Uhr, ist der Monat, in der Mitte steht das Jahr. Ein neues Auto muss nach 36 Monaten zum ersten Mal hin, danach alle 24 Monate.

Lass dir den Bericht der letzten Untersuchung zeigen. Darin stehen der Kilometerstand am Tag der Untersuchung und alle Mängel, auch die geringen. Stimmt der Termin darin nicht mit Plakette und Teil I überein, frag nach dem Grund.

Wie du mehrere HU-Berichte und das Serviceheft zusammen liest: HU-Bericht und Scheckheft

Wenn ein Papier fehlt oder ein anderer verkauft

  • Teil II fehlt: kein Kauf, keine Anzahlung. Der Verkäufer beantragt bei der Zulassungsbehörde einen neuen, erst dann geht es weiter.
  • Teil I fehlt: Auch ihn brauchst du zum Ummelden, zusammen mit Teil II, dem Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung, der eVB-Nummer und deinem Ausweis. Der Verkäufer besorgt vorher Ersatz.
  • Der HU-Bericht fehlt: Die Prüfstelle, die das Auto untersucht hat, stellt auf Anfrage eine Zweitschrift aus.
  • Der Zweitschlüssel fehlt: Das gehört in den Preis, und zwar bevor du unterschreibst.

Verkauft jemand für den Halter, etwa für die Eltern oder einen Freund, lass dir eine schriftliche Vollmacht zeigen, vom Halter unterschrieben und mit der Fahrgestellnummer des Autos. Der ADAC hat dafür ein Muster, die Vollmacht für den Verkauf eines Fahrzeugs. Ist der Halter erreichbar, sprich selbst kurz mit ihm.

Die Übergabe Schritt für Schritt

So läuft sie ab, ohne dass eine Seite ein unnötiges Risiko trägt:

  1. Vorher: Versicherung für das Auto abschließen und die elektronische Versicherungsbestätigung besorgen, die eVB-Nummer. Ohne sie kannst du das Auto nicht auf dich zulassen.
  2. Vor Ort: Papiere im Original ansehen, FIN am Auto, Halter und Ausweis vergleichen, den Kilometerstand ablesen.
  3. Den Vertrag ausfüllen, mit Datum und Uhrzeit der Übergabe und dem abgelesenen Kilometerstand. Beide unterschreiben, jeder bekommt eine Ausfertigung.
  4. Zahlen, und zwar erst, wenn Auto, vollständige Papiere und alle Schlüssel vor dir liegen. Trefft euch dafür an einem sicheren Ort, etwa in einer Filiale deiner Bank. Eine Echtzeitüberweisung ist in der Regel binnen zehn Sekunden auf dem Konto des Verkäufers. Er schaut in seinem eigenen Banking nach, nicht auf ein Bildschirmfoto von dir.
  5. Übergeben werden: alle Schlüssel, Teil I und Teil II, der letzte HU-Bericht, Serviceheft, Rechnungen und Bedienungsanleitung, bei einem eingeführten Auto die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC).
  6. Danach: Der Verkäufer meldet der Zulassungsbehörde unverzüglich, dass er verkauft hat, mit deinem Namen und deiner Anschrift. Du lässt das Auto unverzüglich auf dich umschreiben. Ist es schon abgemeldet, brauchst du für die Heimfahrt ein Kurzzeitkennzeichen.

Zähl vor der Abfahrt durch, ob alles dabei ist. Ein fehlender Zweitschlüssel fällt sonst erst zu Hause auf, und bei neueren Autos ist ein Ersatz teuer.

Die Übergabe als Liste zum Abhaken: Die Übergabe

Versicherung, Kennzeichen und Fristen nach dem Kauf: Ummelden

Häufige Fragen

Welche Papiere bekommt der Käufer beim Autokauf?

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original, alle Schlüssel, den letzten HU-Bericht, Serviceheft, Rechnungen und deine Ausfertigung des Kaufvertrags. Bei einem eingeführten Auto gehört die Übereinstimmungsbescheinigung dazu.

Ist der Halter im Fahrzeugbrief auch der Eigentümer?

Nicht unbedingt. Teil I und Teil II weisen kein Eigentum nach. Verkauft jemand anderes als der Halter, frag nach dem Grund und lass dir eine schriftliche Vollmacht zeigen.

Der Fahrzeugbrief ist verloren: Kann ich das Auto trotzdem kaufen?

Erst, wenn der Verkäufer bei der Zulassungsbehörde einen neuen bekommen hat. Bis dahin zahlst du nichts, auch keine Anzahlung, denn ohne Teil II kannst du das Auto weder umschreiben noch sicher erwerben.

Quellen

Jede Zahl, jede Frist und jede Rechtsaussage im Text steht hier mit ihrem Beleg. Was über Rechte steht, ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Fahrgestellnummer, Verkäufer, Fahrzeugbrief, HU-Bericht und Laufleistung abgleichen, mit Kaufvertrag zum Abhaken.

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