Papiere und Übergabe
Inhalt
Die beiden Papiere, ohne die nichts geht
Zu jedem zugelassenen Auto gehören zwei Dokumente. Seit Oktober 2005 heißen sie Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Die alten Namen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind weiter üblich.
- Teil I, der Fahrzeugschein, gehört ins Auto. Darin stehen Halter, Kennzeichen und die technischen Daten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Motor, Gewichte, Reifengrößen. Den Termin der Hauptuntersuchung findest du vorn im Eindruck der Zulassungsbehörde oder als Stempel auf der Rückseite.
- Teil II, der Fahrzeugbrief, bleibt zu Hause im Ordner, nie im Auto. Ohne ihn kannst du das Auto nicht auf dich umschreiben lassen. Darin steht auch, wie viele Halter das Auto vorher hatte.
Halter ist nicht Eigentümer
Auf beiden Papieren steht es ausdrücklich: Der Inhaber wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Halter ist, auf wen das Auto zugelassen ist. Gehören kann es jemand anderem, etwa einer Bank bei einem finanzierten Auto. Dann liegt Teil II oft dort.
Für dich zählt Teil II trotzdem mehr als jedes andere Papier. Verkauft dir jemand ein Auto, das ihm nicht gehört, kannst du es in gutem Glauben nur erwerben, wenn du dir Teil II hast vorlegen lassen. So sieht es der Bundesgerichtshof (BGH). Kommt es später zum Streit, musst du sagen können, wann, wo und von wem dir der Brief gezeigt wurde und dass du ihn dir genau angesehen hast. Bei einem gestohlenen Auto hilft auch das nicht: Daran wirst du nicht Eigentümer, selbst wenn du nichts ahnen konntest.
So gehst du mit Teil II um:
- Lass ihn dir im Original zeigen, nicht als Foto und nicht als Kopie.
- Vergleich die FIN in Teil II mit der in Teil I und der am Auto.
- Vergleich die Nummer des Briefs mit Feld 16 in Teil I. Dort steht, welcher Teil II zu diesem Schein gehört.
- Vergleich den Halter in Teil II mit dem Ausweis des Verkäufers. Steht dort jemand anderes, frag, wer verkauft und was ihn berechtigt, und lass dir eine schriftliche Vollmacht zeigen.
- Schreib in den Kaufvertrag, dass dir Teil II im Original vorlag, mit seiner Nummer. Datum, Ort und Unterschrift des Verkäufers stehen dann schon daneben.
Ohne Teil II im Original wird nicht gekauft und nicht angezahlt. Ist er angeblich „nur gerade nicht da“, kaufst du, wenn er wieder da ist.
Welche Sätze außerdem in den Vertrag gehören: Kaufvertrag
Die Fahrgestellnummer am Auto finden
Die FIN, meist Fahrgestellnummer genannt, steht am Auto mindestens zweimal: am Rahmen oder an einem Teil, das ihn ersetzt, eingeschlagen oder eingeprägt, und auf dem Typschild. Wo genau, hängt vom Modell ab, oft im Motorraum, im Fußraum oder im Kofferraum. Das Typschild sitzt häufig im Rahmen der Fahrertür, und bei vielen Autos ist die Nummer zusätzlich unten hinter der Frontscheibe zu lesen.
Alle Nummern müssen Zeichen für Zeichen übereinstimmen: am Auto, in Teil I, in Teil II. Die eingeschlagene darf keine Spuren von Schleifen, Schweißen oder frischem Lack zeigen. Stimmt eine Stelle nicht, kaufst du nicht. Hast du den Verdacht, das Auto könnte gestohlen sein, ruf die Polizei.
Plakette und HU-Bericht in einer Minute
Die Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Die Zahl oben, auf zwölf Uhr, ist der Monat, in der Mitte steht das Jahr. Ein neues Auto muss nach 36 Monaten zum ersten Mal hin, danach alle 24 Monate.
Lass dir den Bericht der letzten Untersuchung zeigen. Darin stehen der Kilometerstand am Tag der Untersuchung und alle Mängel, auch die geringen. Stimmt der Termin darin nicht mit Plakette und Teil I überein, frag nach dem Grund.
Wie du mehrere HU-Berichte und das Serviceheft zusammen liest: HU-Bericht und Scheckheft
Wenn ein Papier fehlt oder ein anderer verkauft
- Teil II fehlt: kein Kauf, keine Anzahlung. Der Verkäufer beantragt bei der Zulassungsbehörde einen neuen, erst dann geht es weiter.
- Teil I fehlt: Auch ihn brauchst du zum Ummelden, zusammen mit Teil II, dem Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung, der eVB-Nummer und deinem Ausweis. Der Verkäufer besorgt vorher Ersatz.
- Der HU-Bericht fehlt: Die Prüfstelle, die das Auto untersucht hat, stellt auf Anfrage eine Zweitschrift aus.
- Der Zweitschlüssel fehlt: Das gehört in den Preis, und zwar bevor du unterschreibst.
Verkauft jemand für den Halter, etwa für die Eltern oder einen Freund, lass dir eine schriftliche Vollmacht zeigen, vom Halter unterschrieben und mit der Fahrgestellnummer des Autos. Der ADAC hat dafür ein Muster, die Vollmacht für den Verkauf eines Fahrzeugs. Ist der Halter erreichbar, sprich selbst kurz mit ihm.
Die Übergabe Schritt für Schritt
So läuft sie ab, ohne dass eine Seite ein unnötiges Risiko trägt:
- Vorher: Versicherung für das Auto abschließen und die elektronische Versicherungsbestätigung besorgen, die eVB-Nummer. Ohne sie kannst du das Auto nicht auf dich zulassen.
- Vor Ort: Papiere im Original ansehen, FIN am Auto, Halter und Ausweis vergleichen, den Kilometerstand ablesen.
- Den Vertrag ausfüllen, mit Datum und Uhrzeit der Übergabe und dem abgelesenen Kilometerstand. Beide unterschreiben, jeder bekommt eine Ausfertigung.
- Zahlen, und zwar erst, wenn Auto, vollständige Papiere und alle Schlüssel vor dir liegen. Trefft euch dafür an einem sicheren Ort, etwa in einer Filiale deiner Bank. Eine Echtzeitüberweisung ist in der Regel binnen zehn Sekunden auf dem Konto des Verkäufers. Er schaut in seinem eigenen Banking nach, nicht auf ein Bildschirmfoto von dir.
- Übergeben werden: alle Schlüssel, Teil I und Teil II, der letzte HU-Bericht, Serviceheft, Rechnungen und Bedienungsanleitung, bei einem eingeführten Auto die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC).
- Danach: Der Verkäufer meldet der Zulassungsbehörde unverzüglich, dass er verkauft hat, mit deinem Namen und deiner Anschrift. Du lässt das Auto unverzüglich auf dich umschreiben. Ist es schon abgemeldet, brauchst du für die Heimfahrt ein Kurzzeitkennzeichen.
Zähl vor der Abfahrt durch, ob alles dabei ist. Ein fehlender Zweitschlüssel fällt sonst erst zu Hause auf, und bei neueren Autos ist ein Ersatz teuer.
Die Übergabe als Liste zum Abhaken: Die Übergabe
Versicherung, Kennzeichen und Fristen nach dem Kauf: Ummelden
Häufige Fragen
Welche Papiere bekommt der Käufer beim Autokauf?
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original, alle Schlüssel, den letzten HU-Bericht, Serviceheft, Rechnungen und deine Ausfertigung des Kaufvertrags. Bei einem eingeführten Auto gehört die Übereinstimmungsbescheinigung dazu.
Ist der Halter im Fahrzeugbrief auch der Eigentümer?
Nicht unbedingt. Teil I und Teil II weisen kein Eigentum nach. Verkauft jemand anderes als der Halter, frag nach dem Grund und lass dir eine schriftliche Vollmacht zeigen.
Der Fahrzeugbrief ist verloren: Kann ich das Auto trotzdem kaufen?
Erst, wenn der Verkäufer bei der Zulassungsbehörde einen neuen bekommen hat. Bis dahin zahlst du nichts, auch keine Anzahlung, denn ohne Teil II kannst du das Auto weder umschreiben noch sicher erwerben.
Quellen
Jede Zahl, jede Frist und jede Rechtsaussage im Text steht hier mit ihrem Beleg. Was über Rechte steht, ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II seit 1.10.2005: Kraftfahrt-Bundesamtkba.de
- Feld 16 in Teil I nennt die Nummer von Teil II; Vermerk C.4c „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“; Feld (1) Anzahl der Vorhalter: KBA, Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung, 06.07.2026kba.de
- HU-Termin als Eindruck vorn oder als Stempel hinten auf Teil I; Zweitschrift des HU-Berichts bei der Prüforganisation: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Nachweise über die gültige Hauptuntersuchung, abgerufen 28.09.2026kreis-badkreuznach.de
- Vorlage von Teil II gehört zu den Mindesterfordernissen des gutgläubigen Erwerbs; der Käufer muss darlegen, wann, wo und durch wen er ihm vorgelegt wurde und dass er ihn überprüft hat: BGH, 23.09.2022, V ZR 148/21bundesgerichtshof.de
- Kein gutgläubiger Erwerb gestohlener Sachen: § 935 Abs. 1 BGBgesetze-im-internet.de
- FIN am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil: § 59 StVZOgesetze-im-internet.de
- Geld erst mit Auto, vollständigen Papieren und allen Schlüsseln; sicherer Ort wie die eigene Bank; Fahrgestellnummer abgleichen: Polizeiliche Kriminalprävention, Besichtigung und Übergabe, abgerufen 28.09.2026polizei-beratung.de
- Prüfplakette lesen, Monat oben: ADACadac.de
- HU-Fristen 36 und 24 Monate: Anlage VIII zu § 29 StVZOgesetze-im-internet.de
- Versicherungsbestätigung für die Zulassung: § 49 FZVgesetze-im-internet.de
- Halterwechsel: Veräußerer meldet unverzüglich mit Name und Anschrift des Erwerbers, Erwerber legt Versicherungsnachweis und Teil II vor: § 15 Abs. 5 FZVgesetze-im-internet.de
- Zum Ummelden: Ausweis, eVB-Nummer, Teil I, Nachweis der letzten HU, SEPA-Mandat, beim Halterwechsel Teil II; unverzüglich heißt in der Regel binnen einer Woche: ADAC, Auto ummelden, 22.06.2026adac.de
- Muster „Vollmacht für den Verkauf eines Fahrzeugs“: ADAC, Musterverträge und Formulare, abgerufen 28.09.2026adac.de
- Kurzzeitkennzeichen mit Haftpflichtversicherung und gültiger HU, sonst nur Fahrten zur Prüfstelle und zurück: § 42 Abs. 1 und 7 FZVgesetze-im-internet.de
- Bei der Übergabe: Originalschlüssel, Teil I und II, CoC bei Einfuhrfahrzeugen, HU-Bericht, Serviceheft, Anleitungen, Rechnungen: ADAC, Kfz-Kaufvertrag, 30.04.2026adac.de
- Echtzeitüberweisung in der Regel binnen zehn Sekunden, grundsätzlich nicht widerruflich: Deutsche Bundesbank, Fragen und Antworten, Oktober 2025bundesbank.de
Fahrgestellnummer, Verkäufer, Fahrzeugbrief, HU-Bericht und Laufleistung abgleichen, mit Kaufvertrag zum Abhaken.
Papiere abgleichen