Was fragst du am Telefon?

Vor dem Anruf

Wer verkauft das Auto?

Beim Händler fragst du anderes als bei einer Privatperson.

Vor dem Anruf

Welchen Antrieb hat das Auto?

Beim Elektroauto geht es um die Batterie, beim Diesel um den Partikelfilter.

Vor dem Anruf

Alle Fragen oder nur die wichtigsten?

Die wichtigsten gehören in jedes Telefonat.

Vor dem Anruf

Siezt oder duzt du den Verkäufer?

So stehen die Fragen dann in deiner Liste.

Deine Fragen

Privat, Benzin, 15 Fragen

Das Auto und der Verkäufer

  1. 1„Ist das Auto noch zu haben?“

    Klingt banal, spart aber die Fahrt. Und du hörst, wie der Verkäufer auf einen Anruf reagiert.

    Ausweichend: „Einfach vorbeikommen, dann sehen wir weiter.“ Kein klares Ja heißt oft: Das Auto aus der Anzeige ist weg, vor Ort steht ein anderes. Frag nach, bis du ein Ja oder ein Nein hast.

  2. 2„Stehen Sie selbst im Fahrzeugbrief?“

    Verkauft jemand ein Auto, das nicht auf ihn läuft, brauchst du eine schriftliche Vollmacht des Halters und den Brief im Original. Ohne Blick in den Brief erwirbst du ein fremdes Auto in der Regel nicht wirksam.

    Ausweichend: „Das Auto gehört meinem Bruder, der ist gerade im Ausland.“ Dann nur mit Vollmacht und Brief im Original. Will der Verkäufer vorher eine Anzahlung, brich ab.

  3. 3„Warum verkaufen Sie das Auto?“

    Die Antwort erklärt oft den Preis: neues Auto, Umzug, mehr Platz gebraucht. Sie verrät auch, ob der Verkäufer das Auto selbst gefahren hat.

    Ausweichend: Eine lange, rührende Geschichte mit Scheidung, Erbschaft oder Auswanderung. Eine rührende Geschichte zusammen mit einem Preis weit unter ähnlichen Autos gehört zu den bekannten Maschen. Allein beweist sie nichts.

Was das Auto hinter sich hat

  1. 4„Hatte das Auto einen Unfall oder einen reparierten Schaden?“

    Steht „unfallfrei“ im Kaufvertrag, ist es eine vereinbarte Eigenschaft. Dann hilft dem Verkäufer auch ein Ausschluss der Gewährleistung nicht.

    Ausweichend: „Nicht dass ich wüsste.“ Oder: „Unfallfrei laut Vorbesitzer.“ Das ist keine Zusage. Frag, ob er „unfallfrei“ in den Vertrag schreibt. Will er das nicht, hat er geantwortet.

  2. 5„Wie viele Halter stehen im Fahrzeugbrief?“

    Jeder Halter ist ein Stück Geschichte, das du nicht kennst. Viele Halter in kurzer Zeit sind eine Nachfrage wert.

    Ausweichend: „Genau weiß ich das nicht, spielt doch keine Rolle.“ Bitte darum, dass der Brief bei der Besichtigung da ist. Dort steht die Zahl.

  3. 6„Gibt es ein Scheckheft oder Rechnungen, und wann war die letzte Inspektion?“

    Belege sind die einzige Stütze für den Kilometerstand. Die Kilometer darin müssen aufsteigen und zum Tacho passen.

    Ausweichend: „Das habe ich immer selbst gemacht.“ Oder: „Das Heft ist beim Umzug verloren gegangen.“ Dann lässt sich der Kilometerstand kaum nachprüfen. Das gehört in den Preis.

  4. 7„Welcher Kilometerstand steht im letzten HU-Bericht?“

    Bei jeder Hauptuntersuchung wird der Kilometerstand festgehalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt rechnet seine Statistik genau aus diesen Ständen. Passt er nicht zum Tacho, stimmt etwas nicht.

    Ausweichend: „Den Bericht finde ich gerade nicht.“ Bitte darum, ihn bis zur Besichtigung herauszusuchen. Ohne Bericht und ohne Rechnungen lässt sich der Tacho nicht nachprüfen.

Was am Auto ansteht

  1. 8„Welche Mängel kennen Sie, und leuchtet eine Warnleuchte?“

    Wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss der Gewährleistung. Wer jetzt offen antwortet, macht es beiden leichter.

    Ausweichend: „Das Auto ist top, da ist nichts.“ Bei einem älteren Auto. Frag konkret nach: Bremsen, Reifen, Rost, Klimaanlage, Geräusche. Auf konkrete Fragen gibt es seltener pauschale Antworten.

  2. 9„Bis wann ist die HU gültig?“

    Pkw müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, neue erstmals nach drei. Ist sie bald fällig, zahlst du, was sie findet.

    Ausweichend: „Um den TÜV kümmert sich der Käufer.“ Rechne mögliche Reparaturen in den Preis oder bitte darum, dass die HU vor dem Verkauf gemacht wird.

  3. 10„Hat der Motor einen Zahnriemen, und wann wurde er zuletzt gewechselt?“

    Reißt der Zahnriemen, ist der Motor oft hin. Wann er fällig ist, schreibt der Hersteller vor: je nach Modell nach 60.000 bis 240.000 km oder nach 6 bis 10 Jahren. Manche Motoren haben stattdessen eine Steuerkette.

    Ausweichend: „Der hält noch.“ Ohne Rechnung und ohne Aufkleber im Motorraum. Plan den Wechsel ein und nimm ihn in die Verhandlung. Nach einem Wechsel klebt meist ein Aufkleber mit dem Kilometerstand im Motorraum.

Besichtigung, Geld, Papiere

  1. 11„Wo kann ich das Auto ansehen, und ist eine Probefahrt möglich?“

    Ohne Besichtigung und Probefahrt kein Kauf. Ist das Auto abgemeldet, geht die Probefahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen.

    Ausweichend: „Treffen wir uns auf dem Parkplatz am Autohof.“ Oder: „Probefahrt erst nach einer Anzahlung.“ Ein fremder Treffpunkt ist noch kein Betrug, aber du weißt nicht, wer verkauft. Lass dir dort den Ausweis zeigen. Probefahrt gegen Anzahlung: brich ab.

  2. 12„Können Sie den Motor bis zu meinem Besuch kalt lassen?“

    Ein kalter Motor zeigt Startprobleme und Geräusche, die ein warmer verdeckt.

    Ausweichend: Du kommst an, legst die Hand auf die Motorhaube, und sie ist warm. Frag, warum er schon lief. Kommt keine gute Antwort, hör beim Start und auf der Probefahrt besonders genau hin.

  3. 13„Liegen bei der Besichtigung beide Teile der Zulassungsbescheinigung, das Scheckheft und alle Schlüssel bereit?“

    Die Fahrgestellnummer in beiden Teilen muss zu der am Auto passen. Ohne Teil II im Original kannst du das Auto nicht auf dich zulassen.

    Ausweichend: „Der Brief liegt bei der Bank.“ Dann ist das Auto meist noch nicht abbezahlt. Kauf es nur, wenn vorher geklärt ist, wie die Bank ihr Geld bekommt und den Brief herausgibt.

  4. 14„Wie möchten Sie bezahlt werden?“

    Geld wechselt erst bei der Übergabe, gegen Auto, Schlüssel und Papiere. Beim Kauf über einen Anzeigenmarkt rät die Polizei, nie in Vorleistung zu gehen.

    Ausweichend: „Eine kleine Anzahlung, dann ist er reserviert.“ Oder ein Treuhanddienst, den der Verkäufer vorschlägt. Brich ab. Das ist der Kern der bekannten Maschen.

  5. 15„Darf ich das Auto vor dem Kauf in einer Werkstatt oder Prüfstelle ansehen lassen?“

    Wer ein gutes Auto verkauft, hat nichts dagegen. Bei einem teuren Auto lohnt sich der Blick von jemandem, der täglich Autos von unten sieht.

    Ausweichend: „Dafür habe ich keine Zeit, andere wollen ihn auch.“ Zeitdruck und ein Nein zur Werkstatt zusammen: Da stimmt etwas nicht. Lass dich nicht hetzen.

Nach dem Anruf

Schreib dem Verkäufer kurz, was er gesagt hat, und bitte ihn, es zu bestätigen. Eine Nachricht kannst du später vorzeigen, ein Telefonat nicht. Die Punkte füllst du selbst aus.

Die ausweichenden Sätze sind Beispiele, keine Zitate. Keine Rechtsberatung.

Woher die Gründe kommen

Aufgerufen am 28.09.2026. Dieselben Belege wie bei „Anzeige prüfen“. Rechtliches ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Bundesgerichtshof, V ZR 148/21
23.09.2022: Sich die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen zu lassen, gehört regelmäßig zu den Mindesterfordernissen für einen gutgläubigen Erwerb eines gebrauchten Autos.
§ 476 Abs. 4 BGB und Bundesgerichtshof, VIII ZR 72/06
Urteil vom 22.11.2006: Schiebt ein Händler einen Privatmann vor oder trägt er beim Verkauf im Kundenauftrag das Risiko selbst, gilt seine Gewährleistung trotzdem.
ADAC, Betrug beim Autokauf
29.01.2026: Keine Vorauszahlung; Treuhandkonto und Auto im Ausland als bekannte Maschen; Warnzeichen sind Schnäppchenpreis, Zeitdruck und Vorkasse.
Bundesgerichtshof, VIII ZR 92/06
Urteil vom 29.11.2006: Ein Ausschluss der Gewährleistung gilt nicht für Eigenschaften, die im Vertrag vereinbart sind, etwa „unfallfrei“.
ADAC, Tachomanipulation
27.01.2026: Ein gedrehter Tacho steigert den Wert im Schnitt um 3.000 € je Auto, eine Schätzung der Polizei nach einer Razzia 2011; Rechnungen, Serviceheft und Belege auf Plausibilität prüfen.
Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehr in Kilometern 2025
09.09.2026: Durchschnittliche Jahresfahrleistung der Pkw nach Kraftstoff und Alter (Tabellen VK 1.6 bis 1.9), geschätzt aus den Kilometerständen der Hauptuntersuchungen.
§ 444 BGB
geltende Fassung: Wer einen Mangel arglistig verschweigt, kann sich auf den Ausschluss der Gewährleistung nicht berufen.
Anlage VIII zu § 29 StVZO
geltende Fassung: Pkw müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung, neue erstmals nach 36 Monaten.
ADAC, Zahnriemenwechsel
04.04.2025: Wechsel je nach Modell nach 60.000 bis 240.000 km oder 6 bis 10 Jahren; ein gerissener Riemen kann den Motor zerstören; nach dem Wechsel klebt meist ein Aufkleber im Motorraum.
ADAC, Diesel-Partikelfilter
09.09.2025: Viel Kurzstrecke kann den Filter verstopfen; ein neuer kostet je nach Modell 1.000 bis 3.000 €; seit Juli 2023 misst die Abgasuntersuchung bei Euro-6-Dieseln die Partikelanzahl.
ADAC, Gebrauchtes Elektroauto kaufen
08.04.2026: Die Antriebsbatterie ist das teuerste Bauteil; ihren Zustand (State of Health) nachweisen lassen, etwa mindestens 88 % bei 100.000 km; Garantie meist acht Jahre oder 160.000 km, Garantiefall meist unter 70 % Kapazität; Ladekabel im Vertrag festhalten.
§ 42 FZV
geltende Fassung: Ein abgemeldetes Auto darf mit Kurzzeitkennzeichen zur Probefahrt.
Polizeiliche Kriminalprävention, Vorsicht bei Vorkasse
ohne Datum, aufgerufen am 28.09.2026: Beim Autokauf über einen Anzeigenmarkt nie in Vorleistung gehen; gefälschte Treuhand- und Speditionsseiten verschwinden nach der Zahlung.
§ 476 BGB
geltende Fassung: Ein Händler darf die Gewährleistung für Gebrauchte gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr kürzen, nicht ausschließen, und nur nach eigenem Hinweis und gesonderter Vereinbarung.