Ummelden
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Wer was melden muss
Mit dem Kauf wechselt der Halter, und das muss die Zulassungsbehörde erfahren. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, verteilt die Pflichten so:
- Du als Käufer meldest das Auto unverzüglich bei der Zulassungsbehörde deines Wohnorts auf dich um. Unverzüglich heißt laut ADAC in der Regel innerhalb einer Woche.
- Der Verkäufer meldet den Verkauf ebenfalls unverzüglich, mit deinem Namen, deiner Anschrift und deiner Bestätigung, dass du die Zulassungsbescheinigung bekommen hast. Hast du schon umgeschrieben, entfällt seine Meldung.
- Einer von euch beiden zeigt den Verkauf unverzüglich der Versicherung an.
Unterschreib im Kaufvertrag die Bestätigung, dass du Teil I und Teil II bekommen hast. Genau die braucht der Verkäufer für seine Meldung, und für dich ist sie ein sauberer Abschluss.
Vor dem Termin: die eVB
Ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung. Den Nachweis bekommst du als elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, von der Versicherung, bei der du das Auto versichern willst. Das ist eine Nummer, die du bei der Umschreibung angibst.
Gut zu wissen: Die Haftpflichtversicherung des Verkäufers geht mit dem Kauf auf dich über. Du kannst sie innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen. Schließt du mit deiner eVB eine neue ab, gilt die alte ab Beginn der neuen als gekündigt. Zwei Versicherungen nebeneinander zahlst du also nicht.
Ist das Auto beim Kauf noch zugelassen, bleibt es über diesen übergegangenen Vertrag versichert, bis du umschreibst. Ob du so nach Hause fährst, sprecht ihr vorher ab. Bis zur Umschreibung steht der Verkäufer noch als Halter im Register. Manche Verkäufer melden das Auto deshalb vorher ab.
Was du auf das Amt mitnimmst
Für die Umschreibung nennt der ADAC:
- Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
- Die eVB-Nummer.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
- Den Nachweis über die Hauptuntersuchung, meist den letzten HU-Bericht.
- Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Das Lastschriftmandat ist Pflicht: Ohne Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer lässt die Behörde kein Auto zu. Auch mit offenen Rückständen bei der Kfz-Steuer lässt die Behörde kein Auto zu.
Online statt Amt: i-Kfz
Die Umschreibung geht auch über das Internet, das heißt dann i-Kfz. Nicht jede Zulassungsbehörde bietet es an, die Umsetzung liegt bei Ländern und Kommunen. Sieh auf der Seite deiner Zulassungsstelle nach.
Du brauchst dafür:
- einen Personalausweis mit Online-Funktion samt PIN, dazu ein Smartphone mit Ausweis-App oder einen Kartenleser,
- Teil I und Teil II mit verdecktem Sicherheitscode. Teil I hat ihn seit 2015, Teil II seit 2018. Ist dein Fahrzeugbrief älter, bleibt nur das Amt,
- wenn du die Kennzeichen behältst, den Code unter der Plakette auf dem Schild,
- die eVB-Nummer, eine gültige Hauptuntersuchung und deine IBAN für die Kfz-Steuer.
Nach der Online-Umschreibung darfst du mit dem ausgedruckten Bescheid höchstens vierzehn Tage fahren, bis Papiere und Plaketten mit der Post kommen. Manche Seiten nennen noch zehn Tage, die geltende Fassung der FZV sagt vierzehn.
Was die Umschreibung kostet
Die Gebühr steht fest in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, kurz GebOSt. Sie hängt davon ab, ob du das Kennzeichen behältst und ob das Auto bisher in deinem Zulassungsbezirk angemeldet war.
| Fall | Auf dem Amt | Online |
|---|---|---|
| Gleicher Bezirk, Kennzeichen bleibt | 24,20 € | 10,40 € |
| Gleicher Bezirk, neues Kennzeichen | 26,20 € | 12,40 € |
| Anderer Bezirk, Kennzeichen bleibt | 23,60 € | 9,90 € |
| Anderer Bezirk, neues Kennzeichen | 27,10 € | 12,10 € |
| Auto war abgemeldet, wieder zulassen | 30,00 € | 12,80 € |
Dazu kommen 10,20 €, wenn du dir bei einem neuen Kennzeichen ein Wunschkennzeichen aussuchst, und 3,20 € für das Zentrale Fahrzeugregister bei einem Halterwechsel. Neue Schilder kaufst du beim Schilderprägen, ihr Preis ist nicht festgelegt.
Wenn die Umschreibung liegen bleibt
Solange nicht umgeschrieben ist, steht der Verkäufer als Halter im Register. Die Kfz-Steuer schuldet, für wen das Auto zugelassen ist. Deshalb drängen Verkäufer zu Recht auf eine schnelle Ummeldung.
Bleibt sie aus, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt aufbieten, mit einer Frist von vier Wochen, sie vorzulegen. Verstreicht die Frist, endet die Zulassung. Die Behörde kann auch den Betrieb des Autos untersagen, bis die Meldung da ist. Beides kostet mehr Zeit und Geld als der Termin selbst.
Anders beim abgemeldeten Auto: Für ein Fahrzeug, das außer Betrieb gesetzt ist, gelten diese Meldepflichten nicht. Du lässt es zu, wenn du es fahren willst. Dann ist es eine Wiederzulassung, und die Gebühr steht in der Tabelle oben.
Kennzeichen behalten
Du darfst die Kennzeichen des Verkäufers weiterführen, auch wenn das Auto bisher in einem anderen Bezirk angemeldet war. Die FZV sieht ausdrücklich vor, dass du bei der Umschreibung sagst, ob das bisherige Kennzeichen bleiben soll. Das spart neue Schilder. Voraussetzung ist, dass das Auto noch zugelassen ist und die Schilder am Auto bleiben.
Das Auto ist schon abgemeldet: Kurzzeitkennzeichen
Hat der Verkäufer das Auto abgemeldet, darfst du es ohne Kennzeichen nicht fahren. Für die Fahrt nach Hause oder zur Zulassung gibt es das Kurzzeitkennzeichen.
Was dafür gilt:
- Du beantragst es bei deiner Zulassungsbehörde oder bei der, in deren Bezirk das Auto steht.
- Es braucht eine eigene Haftpflichtversicherung. Frag deine Versicherung nach einer eVB für ein Kurzzeitkennzeichen.
- Die Hauptuntersuchung muss gültig sein. Ist sie abgelaufen oder läuft sie ab, bevor das Kennzeichen endet, darfst du nur zu einer Prüfstelle im Bezirk oder im Nachbarbezirk fahren und zurück.
- Es gilt bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung und nur für Probe- und Überführungsfahrten.
Die Behörde nimmt dafür 10,20 €, dazu 3,20 € für das Fahrzeugregister. Schilder und die Versicherung für die paar Tage zahlst du extra.
Ist die HU abgelaufen und steht das Auto weit weg, bleibt oft nur der Anhänger. Das klärst du, bevor du Geld zahlst, nicht am Übergabetag.
Die Reihenfolge
- Vor dem Termin: eVB besorgen, IBAN für das Lastschriftmandat bereithalten, mit dem Verkäufer klären, ob das Auto zugelassen bleibt.
- Bei der Übergabe: Teil I, Teil II, HU-Bericht und alle Schlüssel mitnehmen, Datum und Uhrzeit der Übergabe in den Vertrag schreiben.
- Danach, unverzüglich: auf dem Amt oder online umschreiben.
- Zum Schluss: Plaketten auf die Schilder, Teil I ins Auto, Teil II nach Hause in den Ordner.
Welche Papiere bei der Übergabe dazugehören und woran du einen falschen Fahrzeugbrief erkennst: Papiere und Übergabe
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, ein gekauftes Auto umzumelden?
Die FZV sagt „unverzüglich“, eine Zahl von Tagen nennt sie nicht. Der ADAC versteht darunter in der Regel eine Woche.
Was kostet es, ein Auto umzumelden?
Auf dem Amt 23,60 bis 27,10 €, online 9,90 bis 12,40 €, je nachdem, ob das Kennzeichen bleibt und woher das Auto kommt. Dazu kommen 3,20 € für das Fahrzeugregister, ein Wunschkennzeichen und neue Schilder kosten extra.
Was brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Eine Haftpflichtversicherung dafür, meist als eigene eVB, und die Angaben zu Halter und Fahrzeug, also Ausweis und Fahrzeugpapiere. Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen, darfst du damit nur zu einer Prüfstelle in der Nähe und zurück fahren. Es gilt bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung.
Kann ich ein gebrauchtes Auto online ummelden?
Ja, wenn deine Zulassungsbehörde i-Kfz anbietet, dein Ausweis die Online-Funktion hat und beide Teile der Zulassungsbescheinigung einen Sicherheitscode tragen. Beim Fahrzeugbrief gibt es den seit 2018.
Quellen
Jede Zahl, jede Frist und jede Rechtsaussage im Text steht hier mit ihrem Beleg. Was über Rechte steht, ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
- Halterwechsel: Erwerber schreibt unverzüglich um, Veräußerer meldet mit Name, Anschrift und Bestätigung, Kennzeichen darf weitergeführt werden: § 15 Abs. 5 FZVgesetze-im-internet.de
- Versicherungsbestätigung für die Zulassung: § 49 FZVgesetze-im-internet.de
- „Unverzüglich“ in der Regel innerhalb einer Woche, Unterlagen für die Ummeldung: ADAC, Auto ummelden, Stand 22.06.2026adac.de
- Versicherung geht auf den Käufer über, Kündigung binnen eines Monats, Anzeige an den Versicherer: §§ 95 bis 97 und 122 VVGgesetze-im-internet.de
- Alte Haftpflicht gilt mit Beginn der neuen als gekündigt: § 5a Abs. 2 PflVGgesetze-im-internet.de
- Aufgebot der Zulassungsbescheinigung mit vier Wochen Frist, Ende der Zulassung, keine Meldepflichten für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge: § 15 Abs. 5 und 6 FZV; Untersagung des Betriebs: § 15 Abs. 1 FZVgesetze-im-internet.de
- Steuerschuldner ist, für wen das Fahrzeug zugelassen ist: § 7 KraftStGgesetze-im-internet.de
- Zulassung nur mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und ohne Steuerrückstände: § 13 KraftStGgesetze-im-internet.de
- i-Kfz: Voraussetzungen für die Umschreibung, Umsetzung durch Länder und Kommunen: Bundesministerium für Verkehr, Stand 19.12.2025bmv.de
- Sicherheitscode in Teil I seit 2015, in Teil II seit 2018: ADAC, Kfz-Zulassung online, Stand 22.07.2026adac.de
- Nach Online-Zulassung höchstens vierzehn Tage ohne Plaketten: § 31 FZVgesetze-im-internet.de
- Gebühren für Umschreibung, Wiederzulassung, Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Fahrzeugregister: Anlage zu § 1 GebOSt, Nr. 124 und 221.1 bis 221.10, abgerufen am 28.09.2026gesetze-im-internet.de
- Kurzzeitkennzeichen: Versicherung, gültige HU, Fahrt zur Prüfstelle, gültig bis Ende des fünften Tages: § 42 FZVgesetze-im-internet.de
Die Liste für den Übergabetag und die Tage danach: eVB, Papiere, Schlüssel und die Ummeldung.
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